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So wehren Sie sich gegen falsche Steuerbescheide - Einspruch gegen einen Steuerbescheid

Wenn das Finanzamt von den Angaben Ihrer Einkommensteuererklärung abweicht, etwa weil es nicht alle von Ihnen erklärten Kosten anerkannt hat, müssen Sie den Steuerbescheid nicht einfach akzeptieren! Auf dem Finanzamt passieren ebenso häufig Fehler, wie überall anders auch und daher kommt es viel häufiger vor als manche denken, dass der Steuerbescheid falsch ist. Ist der Bescheid zu Ihren Gunsten falsch, haben Sie keine Anzeigepflicht, wenn Sie in Ihrer Erklärung alles korrekt angegeben haben! Weicht der Bescheid zu Ihren Ungunsten von Ihrer Erklärung ab, sollten Sie etwas unternehmen. Falls Sie mit Ihrem Steuerbescheid aus einem bestimmten Grund nicht einverstanden sind, müssen Sie sich beeilen. Sie haben in der Regel ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Steuerbescheides 4 Wochen Zeit, etwas gegen den Bescheid zu unternehmen (§ 355 AO). Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten:

 

1. Sie können einen Antrag auf Änderung stellen oder

2. Einspruch einlegen

 

1. Antrag auf Änderung

Rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an und fragen Sie nach. Die Telefonnummer des Finanzamtes steht auf Ihrem Steuerbescheid oben rechts.

 

So bereiten Sie sich auf das Telefonat vor:

  1. Halten Sie Ihre Steuernummer bereit, diese steht ebenfalls auf Ihrem Bescheid, da Sie diese Ihrem Bearbeiter mitteilen müssen.
  2. Überlegen Sie sich vor Ihrem Anruf genau, wo der Bescheid von Ihrer Erklärung abweicht und Schreiben Sie sich die Punkte auf wenn es mehrere sind, damit Sie im Gespräch nichts vergessen.

 

Das Telefonat

Erläutern Sie Ihrem Sachbearbeiter an welcher Stelle das Finanzamt von der Erklärung abgewichen ist und fragen Sie nach warum abgewichen wurde. Bitte bleiben Sie hierbei in jedem Fall freundlich! Denken Sie daran, dass Sie etwas von dem Finanzbeamten möchten, nämlich dass er den Bescheid so ändert wie Sie es gerne hätten. Wenn es sich tatsächlich um einen offensichtlichen Fehler des Finanzamtes handelt, werden sehr viele Finanzbeamte den Fehler korrigieren und Ihnen einen geänderten Steuerbescheid zuschicken.

 

Nach dem Telefonat

Sollten Sie allerdings bis kurz vor dem Fristende keinen geänderten Steuerbescheid bekommen haben, empfiehlt es sich einen Einspruch einzulegen. Denn mit einem Telefonischen Antrag riskieren Sie, dass der Bescheid nach den 4 Wochen nicht mehr geändert wird. Wenn Sie jedoch einen schriftlichen Einspruch geschrieben haben, wird der Bescheid auch außerhalb der 4 Wochen noch geändert. Es kommt nur darauf an, dass der Einspruch innerhalb der 4 Wochen eingelegt wurde. Das bedeutet der Einspruch muss bei dem Finanzamt innerhalb der 4 Wochen eingegangen sein, also entweder im Briefkasten oder im elektronischen Postfach. Berücksichtigen Sie also unbedingt, dass die Post eine gewisse Zeit braucht um Ihren Einspruch zuzustellen. Bei elektronischen Einsprüchen, reicht es nicht aus diese im Elsterportal zu speichern, Sie müssen diese innerhalb der Frist auch absenden (vgl. hier).

 

2. Einspruch einlegen

Einen Einspruch einzulegen ist also die sichere Alternative von den beiden. Für einen Einspruch müssen Sie folgende Dinge beachten:

 

1. Frist von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides

2. Schriftlich oder elektronisch (z.B. über Elster)

3. Begründung wogegen sich der Einspruch richtet

 

Ein Einspruch muss immer schriftlich erfolgen und mit einer konkreten Begründung versehen sein, wogegen sich der Einspruch richtet. Wenn z. B. bei der Entfernungspauschale nur 100 Fahrten zur Arbeitsstätte anstatt 200 Fahrten von dem Finanzamt berücksichtigt wurden könnte die Begründung lauten:

 

"Sie haben in dem Einkommensteuerbescheid 2017 vom 01.12.2018 bei der Ermittlung der Entfernungspauschale lediglich 100 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berücksichtigt. Allerdings habe ich in 2017 insgesamt 200 Fahrten zu meiner Arbeitsstätte unternommen und diese auch in meiner Steuererklärung entsprechend erklärt. Daher möchte ich Sie bitten, die Entfernungspauschale gemäß meiner abgegebenen Steuererklärung zu veranlagen."

 

Da ein Einspruch eine sehr individuelle Sache ist, die immer auf den konkreten Sachverhalt passen muss, kann ich Ihnen leider keine allgemeingültige Vorlage zur Verfügung stellen. Allerdings habe ich Ihnen hier eine Vorlage für einen Mustereinspruch zur Verfügung gestellt, die Sie gerne verwenden können.

 

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen mit diesem Artikel weiterhelfen konnte! Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn mit Ihren Freunden und Bekannten teilen würden.

 

Herzlichst Ihr

 

Jens Scherer

Steuerberater

Diplom-Kaufmann