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Lohnt sich das Erstellen einer Steuererklärung?

 

Für viele Steuerpflichtige stellt sich die Frage, ob sich die Mühe eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 zu erstellen lohnt. Dies hängt von der Steuererstattung und dem nötigen Aufwand um die Steuererklärung zu erstellen ab. Hinsichtlich der Steuererstattung, lohnt es sich in der Regel eine Steuererklärung abzugeben. Für das Steuerjahr 2013 gab es durchschnittlich stolze € 935,00 an Steuererstattung (vgl. statistisches Bundesamt). Leider gibt es hierauf jedoch keine allgemeingültige Antwort, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Trotzdem lassen sich einige allgemeingültige Aussagen treffen, in welchem Fall sich die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung in der Regel lohnt. Im Folgenden werden einige Fälle genannt, in denen sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung regelmäßig auszahlt (Diese Aufzählung ist nicht abschließend):

 

 

Werbungskosten:

 

Werbungskosten sind Aufwendungen, die Ihnen entstanden sind, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und zu sichern. Kosten der Lebensführung gehören nicht zu den Werbungskosten, auch wenn sie der beruflichen Tätigkeit zugute kommen (z. B. Friseurkosten). Werbungskosten sind z. B. Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungspauschale), Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, Fortbildungskosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten, etc.

Das erklären von Werbungskosten wirkt sich allerdings nur dann steuermindernd aus, wenn sie mehr als € 1.000,00 betragen, da das Finanzamt automatisch mindestens den Werbungskostenpauschbetrag von € 1.000,00 absetzt. Bitte beachten Sie jedoch, dass durch die Fahrten zur Arbeit (Entfernungspauschale), die € 1.000,00 sehr schnell überschritten werden können. Wenn Sie als Arbeitnehmer an 220 Arbeitstagen einen Arbeitsweg von 16 km zurücklegen, können Sie bereits Werbungskosten in Höhe von € 1.056,00 absetzen.

 

 

Spenden:

 

Wenn Sie gespendet haben, können Sie die Spenden als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

 

 

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen:

 

Einer der Punkte, der nahezu alle Steuerpflichtigen betrifft und der die Steuerlast wesentlich senken kann, sind Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Es können die Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die in Ihrem Haushalt ausgeführt und unbar (z.B. durch Überweisung) gezahlt wurden, zu 20% von der Steuerlast abgezogen werden.

 

 

Sparer-Pauschbetrag

 

Sehr häufig wird der Sparer-Pauschbetrag bei der Bank nicht beantragt. Hierdurch werden die Zinsen und Dividenden in voller Höher von der Bank versteuert. Wenn Sie  eine Steuererklärung abgeben, können Sie den Freibetrag in Höhe von € 801,00 (€ 1.602,00 bei Ehepaaren) geltend machen.

 

 

Grundfreibetrag

 

Jedem Steuerpflichtigen steht ein Grundfreibetrag zu (im Jahr 2017 sind es € 8.820). Wenn Sie in 2017 Einkünfte hatten, die weniger als € 8.820,00 betragen haben und Lohnsteuer von Ihrem Gehalt einbehalten wurde, dann können Sie sich die gesamte Lohnsteuer mit einer Einkommensteuererklärung zurückholen.

 

Dies sind einige der wesentlichen Fälle, die auf sehr viele Steuerpflichtige zutrifft. Sollte einer oder mehrere dieser Fälle bei Ihnen vorliegen, lohnt sich regelmäßig das Erstellen einer Einkommensteuererklärung.

 

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